Baupolizei

Baupolizei

Die Bauvorschriften sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und natürlich auch bei der Ausführung des Bauvorhabens einzuhalten. Die Vorschriften des kant. Baugesetzes dienen der Sicherheit, Ordnung und Gesundheit.

Bei Verstössen gegen das öffentliche Baurecht muss von Amtes wegen eingegriffen und es können Massnahmen wie auch Bussen verfügt werden.

Die Baupolizei ist Sache der zuständigen Gemeindebehörde (Gemeinderat).

Das Nachbarrecht bezüglich Grenzabstände von Bauten und Pflanzungen stellt Privatrecht dar und ist im EG zum ZGB (§ 88 ff) geregelt. Für die Beurteilung sind die zivilrechtlichen Instanzen zuständig.

EG ZGB Aargau
Abteilung Bau
Bauwesen und Raumplanung

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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