Totalrevision Ortsplanung Strengelbach

Strengelbach Dorf Foto: Gregor Schaad

TOTALREVISION DER ORTSPLANUNGSINSTRUMENTE

Nach rund 2 Jahren Planungsarbeit und 1-1/2-Jahren Vorprüfung liegt seit Juli 2026 die kantonale Stellungnahme vor.



Nach der Planungsarbeit und Mitwirkungsphase im Frühjahr 2025 wurden die Entwürfe der Planungsinstrumente zuständigen kantonalen Fachstelle im März 2025 zur Vorprüfung eingereicht. Nach 1-1/2-Jahren liegt nun die kantonale Stellungnahme vor. 

Nach ausserordentlich langer Bearbeitungszeit beim Kanton liegt nun die Stellungnahme des Kantons vor, sodass die Überprüfung abgeschlossen werden kann. Die Gemeinde wird anschliessend die Planung überarbeiten, die Mitwirkungseingaben prüfen und die Gesamtplanung zur abschliessenden Vorprüfung nochmals beim Kanton einreichen.

Sobald der Kanton die überarbeitete Planung als bewilligungsfähig beurteilt, kann sie öffentlich aufgelegt werden. Mitaufgelegt wird dann auch der Mitwirkungsbericht, wo im Detail die Überprüfung und Beurteilung der verschiedenen Mitwirkungen nachgelesen werden kann. Während der öffentlichen Auflage kann Einwendung erheben, wer ein schützenswertes eigenes Interesse besitzt (§ 24 BauG).

Eine Prognose, wann die Auflage stattfinden kann, ist sehr schwierig. Derzeit gehen wir davon aus, dass dies in der ersten Hälfte 2027 der Fall sein wird. 

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Die Nutzungsplanung besteht aus folgenden, grundeigentümerverbindlichen Elementen:


Bau- und Nutzungsordnung
Bauzonenplan
Kulturlandplan

Die geltende Bau- und Nutzungsordnung sowie Zonenpläne der Gemeinde Strengelbach wurde von der Gemeindeversammlung am 30.05.2013 beschlossen und vom Regierungsrat des Kantons Aargau am 11.12.2013 genehmigt.

Die öffentliche Mitwirkung fand vom 22. Februar 2025 bis und mit 31. März 2025 statt. Folgende Grundlagen und Entwürfe lagen öffentlich auf:

Festzusetzende Bestandteile
1. Bauzonenplan
2. Kulturlandplan
3. Bau- und Nutzungsordnung

Orientierende Bestandteile
4. Bauzonen - Änderungsplan
5. Kulturland - Änderungsplan
6. Planungsbericht nach Art. 47 RPV
7. Räumliches Entwicklungsleitbild
8. Natur- und Landschaftsinventar
9. Kommunales Bauinventar



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Warum eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung

Die Gemeinde Strengelbach zählt rund 5'100 Einwohnerinnen und Einwohner. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 602 ha, davon sind rund 274 ha Wald. Strengelbach wird im Raumkonzept Aargau als urbaner Entwicklungsraum definiert und als Teil der Agglomeration an Bedeutung gewinnen. Zusammen mit der Kernstadt Zofingen stellt sie für den umliegenden ländlichen Raum Arbeitsplätze, Absatzmärkte, Dienstleistungen und Infrastruktur zur Verfügung. Sie partizipiert daher am Agglomerationsprogramm AareLand.

Seit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung vor über zehn Jahren haben die Bedürfnisse, die Rahmenbedingungen und auch die gesetzlichen Grundlagen geändert. Es zeigt sich, dass Anpassungsbedarf an den Planungsinstrumenten der Nutzungsplanung bestehen. Strengelbach soll sich auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen und Herausforderungen als lebenswerte Gemeinde positiv entwickeln. Grundlage dafür bildet das am 8. April 2022 vom Gemeinderat beschlossene Räumliche Entwicklungsleitbild.

Strengelbach benötigt in Zukunft mehr Wohnraum und Raum für Arbeitsplätze. Wesentlich ist dabei, dass die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und eine bauliche Verdichtung in gut erschlossenen Gebieten erfolgt, damit wertvolle Grünflächen und Freiräume erhalten bleiben. Gleichzeitig soll die Entwicklung mit Qualität erfolgen, damit Strengelbach auch künftig beliebter Wohn- und Wirtschaftsstandort bleibt.

Mit der Gesamtrevision stärkt Strengelbach seine Standortqualitäten und die ortsbauliche Identität noch mehr.


Planungsprozess und Zeitplan

Die Gemeinde hat bei Nutzungsplanung eine breite Palette von an Rahmenbedingungen zu beachten, welche von Bund und Kanton geschaffen wurden, so

  • das Raumordnungskonzept
  • den kantonalen Richtplan
  • die kantonale Baugesetzgebung
  • die Interkan­tonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
  • die Gewässerschutzgesetzgebung
  • die Naturgefahrenkarten
  • das Bauinventar

Phasen BNO

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Räumliches Entwicklungsleitbild REL
Als ersten Schritt hat die Gemeinde unter mehrmaligem Einbezug der Bevölkerung ein "Räumliches Entwicklungsleitbild" erarbeitet und am 25.04.2022 in Kraft gesetzt. Dieses REL bildet die konzeptionelle und strategische Grundlage für die Totalrevision der Planungsinstrumente Bauzonenplan, Kulturlandplan und Bau- und Nutzungsordnung.

Grundlagen zum REL
In Strengelbach wurde von 2020-2022 das räumliche Entwicklungs­leitbild (REL) erarbeitet, welches die Grundlage für die Revision der Nutzungs­planung Siedlung und Kulturland bildet. Das REL leistet eine Gesamt­schau über das gesamte Gemeinde­gebiet und trägt so zur Schärfung des Gemeinde­profils bei, indem es eine räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Gebieten in den nächsten 25 Jahren (also bis ca. 2045) entwickeln soll. 


==> REL Strengelbach

Das REL zeigt auf, welche Gebiete sich in welchem Masse für die hochwertige Innenentwicklung eignen, und legt entsprechende Schwerpunktgebiete fest. Es klärt aber auch, welche Elemente und Gebiete unverändert bleiben oder sich bewusst nur wenig entwickeln sollen. Es bildet somit die strategische Basis für künftige Entscheide der Siedlungsentwicklung.

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Adresse

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Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
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Dienstag08.00 - 11.45 Uhr
Mittwoch08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
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Freitag08.00 - 14.00 Uhr
 

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