Das Wahl- und Abstimmungslokal ist am Wahl- oder Abstimmungssamstag und -sonntag jeweils wie folgt geöffnet:
Samstag | 10.30 - 11.30 Uhr |
Sonntag | 08.30 - 09.30 Uhr |
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie auf der Internetseite der Staatskanzlei und des Bundes.
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.
Verlust des Stimmrechtsausweises
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist bis zum Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag möglich. Einwurf des Antwortcouverts in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung bis am Sonntag, 09.30 Uhr.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
Kurzanleitung - wie stimme ich richtig ab?
Abstimmungsdaten 2024 |
09.06.2024 |
22.09.2024 |
24.11.2024 |
Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
Montag | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag-Mittwoch | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
Freitag | 08.00 - 14.00 Uhr |
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