02.09.2020
Stellungnahme von Schulpflege und Gemeinderat Strengelbach vom 02.09.2020
Am 27. September 2020 werden die Aargauerinnen und Aargauer über die Neuorganisation der Führungsstrukturen der Volksschule abstimmen. Kantonsverfassung und Schulgesetz müssen angepasst werden, um die bisherigen Pflichten der Schulpflege an die Gemeinderäte zu übertragen und die Schulpflegen abzuschaffen. Gemeinderat und Schulpflege Strengelbach befürworten diese Vorlage.
Durch die Abschaffung der Schulpflege fällt das strukturbedingte Spannungsfeld zwischen Schulpflege, Schulleitung und Gemeinderat weg, sind beide Behörden überzeugt. Es entsteht Klarheit über Zuständigkeiten und Kompetenzen. Die Prozesse zwischen den Führungsebenen werden vereinfacht. Die strategische und finanzielle Führung der Schule liegt bei ein und derselben Behörde. Die Entwicklung der Schule fällt in die Kompetenz des Gemeinderats, während sich die Schulleitung um das Tagesgeschäft kümmert.
Die Schule wird somit zur direkten Aufgabe des Gemeinderats und ein eigener Verwaltungsbereich der Gemeinde. Es ergeben sich dadurch kürzere Wege als heute in der Verwaltung. Sämtliche strategischen, finanziellen und politischen Entscheide sind in Zukunft das Resultat einer gemeinsamen Betrachtungsweise. Die Schulleitungen können sich direkt mit den Ressortverantwortlichen und dem Gesamt-Gemeinderat austauschen. Die Wege werden damit auch auf dieser Ebene kürzer und effizienter.
Für Strengelbach haben sich der Gemeinderat und die Schulpflege bereits intensiv mit diesen möglichen Änderungen auseinandergesetzt. Sie sind beide, unabhängig voneinander, zum gleichen Schluss gekommen. Die Vorlage bringt einiges an Vereinfachung der Prozesse, vermeidet Konflikte und eröffnet kommunale Gestaltungsräume. Durch die neuen Rahmenbedingungen erhalten die Gemeinden die Möglichkeit ihre Führungsstrukturen optimal auf die Bedürfnisse der Schule und der Gemeinde abzustimmen, davon profitiert auch Strengelbach.
Zu denken geben auch die hohe Anzahl Rücktritte von Schulpflegern, während der Legislatur, also ausserordentliche, die um einiges höher sind als im Gemeinderat. So mussten in Strengelbach in der Zeit von 2014 bis heute, 5 Schulpfleger durch ausserordentliche Rücktritte ersetzt werden. Ausserordentliche Rücktritte im gleichen Zeitraum bei den Gemeinderäten – keine.
Es ist fraglich ob ein Gremium mit so hoher Fluktuationsrate überhaupt noch in der Lage ist, die nötige Kontinuität zum Wohle der Schule zu erbringen, und es Bedarf jedes Mal viel Aufwand und Zeit um die neuen Mitglieder in ihre Aufgaben einzuarbeiten. Die Suche nach Personen für kommunale Ämter wird zudem immer schwieriger und umfangreicher. Zum Nachteil von Schule und Gemeinde.
Aus all diesen Gründen befürworten Gemeinderat und Schulpflege Strengelbach die Vorlage zur Abschaffung der Schulpflegen und damit einer zeitgemässen Schulführung.
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