Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag

Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag

Patientenverfügung – um sicher zu sein

Für viele ist es eine beängstigende Vorstellung, durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden zu können. Mit einer Patientenverfügung sorgt man für solche Situationen vor und hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Die Patientenverfügung erleichtert Ärztinnen und Ärzten schwierige Entscheide zu fällen und entlastet auch Angehörige, da sie nicht um die Frage ringen müssen: «Was hätte der oder die Verunfallte gewollt?»
Patientenverfügungen können bei den Berzirksgerichten hinterlegt oder auf der Krankenversicherungskarte registriert werden. Es steht der verfügenden Person aber auch frei, stattdessen ein ePerson ihres Vertrauens oder eine Organisation über die Patientenverfügung zu orientieren.

Vorsorgeauftrag

Mit dem neu im Erwachsenenschutz geregelten Vorsorgeauftrag kann sich eine Person das Selbstbestimmungsrecht für den Fall wahren, dass sie eines Tages (etwa durch einen Unfall oder bei Erkrankung, insbesondere Demenz im Alter) ihre Urteilsfähigkeit verliert. Sie kann natürliche Personen oder juristische Personen (z.B. Bank, Pro Senectute) beauftragen, sich bei Eintritt ihrer Urteilsunfähigkeit um ihre persönlichen und/oder finanziellen Belange zu kümmern und sie Bedarf auch im Rechtsverkehr zu vertreten.
Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder öffentlich zu beurkunden.
Er kann beim Bezirksgericht hinterlegt, beim Zivilstandsamt registriert, aber auch anderweitig zur Verwahrung gegeben werden.

Pro Senectute - Ihre Patientenverfügung
Pro Senectute - Ihr Vorsorgeauftrag
Personendienste
Todesfall

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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