Abstimmungen/Wahlen

Das Wahl- und Abstimmungslokal ist am Wahl- oder Abstimmungssamstag und -sonntag jeweils wie folgt geöffnet:

 Samstag 10.30 - 11.30 Uhr
 Sonntag 08.30 - 09.30 Uhr


Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie auf der Internetseite der Staatskanzlei und des Bundes.

Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.

Verlust des Stimmrechtsausweises
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es in den gekennzeichneten Briefkasten der Gemeinde werfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist bis zum Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag möglich. Einwurf des Antwortcouverts in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung bis am Sonntag, 09.30 Uhr.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelcouvert ist
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

Kurzanleitung - wie stimme ich richtig ab?

 Abstimmungsdaten 2023
18.06.2023
22.10.2023 (Nationalrats- und Ständeratswahlen)
26.11.2023


Blanko-Abstimmungstermine Bund


Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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