![]() |
||||
|
Die Schulpflege als „Verwaltungsrat“ der Schule |
||||
|
In einer geleiteten Schule überlässt die Schulpflege die operativen Aufgaben der Schulleitung und übernimmt die strategischen Aufgaben der gesamten Schulführung. Ihre Stellung wird damit der Stellung eines Verwaltungsrates im Bereich der Wirtschaft vergleichbar. Diese hat sich insbesondere drei Aufgaben zu widmen:
|
||||
|
Aufgaben der Schulpflege
Tätigkeiten der Schulpflege Die Sitzungen der Schulpflege werden in der Regel alle 2-3 Wochen abgehalten. Je nach Bedarf sind weitere Sitzungen für Kommissionen und Arbeitsgruppen vorgesehen. Für alle Sitzungen braucht es Vorbereitungen und ausführliches Aktenstudium. Die Schulpflege wählt die Lehrkräfte, entscheidet über Promotionen / Remotionen und ist erste Beschwerdeinstanz bei Konflikten. Weiter unterstützt sie in zweiter Instanz die Lehrkräfte und Schüler bei Problemen und fördert die schulinterne Fortbildung. Nach Aussen orientiert die Schulpflege die Bevölkerung über die Schule und den Stand der Schulentwicklung.
|
||||