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Die Schulpflege als „Verwaltungsrat“ der Schule

In einer geleiteten Schule überlässt die Schulpflege die operativen Aufgaben der Schulleitung und übernimmt die strategischen Aufgaben der gesamten Schulführung. Ihre Stellung wird damit der Stellung eines Verwaltungsrates im Bereich der Wirtschaft vergleichbar. Diese hat sich insbesondere drei Aufgaben zu widmen:

  • Festlegung der strategischen Ausrichtung der „Geschäftstätigkeit“, Definition der zu erreichenden Ziele und allenfalls Erlass von Richtlinien
  • Personelle Führung, Überwachung und Beurteilung der Schulleitung
  • Controlling
  • Im Unterschied zum Verwaltungsrat ist die Schulpflege eine öffentlich gewählte Behörde. Sie hat damit den Auftrag, der Öffentlichkeit die strategische Absichten darzulegen und die eigenen Pläne an die Erwartungen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anzupassen.

Aufgaben der Schulpflege

  • Präsidium und Einsitz in Schulkreiskommission (REGOS)
  • Pädagogische Führung (z.B. Qualitätssicherung, Suchtprävention, ...)
  • Personalführung (z.B. Anstellung von Lehrpersonen, ...)
  • Organisation und Administration (z.B. Blockzeiten, Budget, …)
  • Information und Kommunikation (z.B. Kontakt zu Behörden, Kanton, Bevölkerung,...)
  • Diese Aufgabengebiete dienen als Vorlage für die zukünftige Ressortverteilung.

Tätigkeiten der Schulpflege

Die Sitzungen der Schulpflege werden in der Regel alle 2-3 Wochen abgehalten. Je nach Bedarf sind weitere Sitzungen für Kommissionen und Arbeitsgruppen vorgesehen. Für alle Sitzungen braucht es Vorbereitungen und ausführliches Aktenstudium.

Die Schulpflege wählt die Lehrkräfte, entscheidet über Promotionen / Remotionen und ist erste Beschwerdeinstanz bei Konflikten. Weiter unterstützt sie in zweiter Instanz die Lehrkräfte und Schüler bei Problemen und fördert die schulinterne Fortbildung. Nach Aussen orientiert die Schulpflege die Bevölkerung über die Schule und den Stand der Schulentwicklung.